Wer übernimmt die Kosten für die Zahnbehandlung?

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Zahnärztliche Versorgung ist für den Patienten mit unterschiedlich hohem Eigenanteil verbunden.
Es gibt generell drei verschiedene Versorgungsmodelle:

  1. Die so genannte „Regelversorgung“: Damit ist die Standardbehandlung gemeint. Für diese gibt es festgelegte Sätze, die zwischen den Zahnärzten und den Krankenkassen ausgehandelt wurden. So übernimmt die Krankenkasse z.B. etwa die Hälfte der Kosten an einer Metallkrone. Die andere Hälfte muss der Patient als Zuzahlung leisten. Hier lohnt sich das Bonusheft: Jede Zahnprophylaxe wird hier eingetragen – dann erhält der Patient mehr Zuschuss. Wenn ein Patient z.B. 10 Jahre lang einmal jährlich zur Prophylaxe-Untersuchung in der Zahnarztpraxis war, übernehmen die Kassen statt 50% etwa 65% der Regelversorgung!
  2. Die „gleichartige Versorgung“: Dies sind die Leistungen, die der Patient zusätzlich kaufen möchte, wenn z.B. eine Krone zusätzlich in Zahnfarbe verblendet werden soll. Der Zahnarzt berechnet Zusatzleistungen nach der so genannten „Gebührenordnung für Zahnärzte“ (GOZ).
  3. Die „andersartige Versorgung“ bezeichnet eine völlig andere Behandlungsform als die, die die Krankenkasse mit übernehmen würde. Der Patient bekommt einen Festzuschuss von der Krankenkasse und bezahlt die Differenz privat auf. Hier liegt die Gebührenordnung für Privatpatienten zugrunde.

In unserer großen Zahnarztpraxis Dentalzentrum in Lörrach beraten wir Sie gerne zu allen Leistungen, die für Sie – über die Regelversorgung hinaus – sinnvoll sind.
Wichtig: Wenn Sie private Zuzahlungen leisten, schicken wir Ihnen selbstverständlich eine Rechnung. Diese können Sie bei der Steuer als „außergewöhnliche Belastung“ geltend machen.